Corporate Transparency Act: Nun beschränkt auf ausländische Gesellschaften mit Registrierung in den USA
Am 2. März 2025 kündigte das US-Finanzministerium an, die Frist zur Meldung der wirtschaftlich Berechtigten unter dem Corporate Transparency Act (CTA) für US-Unternehmen und US-Bürger auszusetzen. Die Pflicht gelte stattdessen nur noch für ausländische Gesellschaften, die in den USA als dort geschäftlich tätig registriert sind (z.B. unselbstständige Niederlassungen deutscher Unternehmen).
Am 21. März 2025 folgte nun die Bestätigung durch die für den Vollzug des CTA zuständige Behörde FinCEN (Financial Crimes Enforcement Network): In einer vorläufigen Regelung hob FinCEN die Meldepflicht für in den USA gegründete Unternehmen und US-Personen unter dem CTA vollständig auf. Zur Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sind jetzt nur noch Unternehmen, die nach dem Recht eines anderen Landes als den USA gegründet wurden und die sich in den USA durch Einreichung entsprechender Unterlagen als dort geschäftlich registriert haben (sogenannte “doing business registration”).
Für Gesellschaften, auf die letzteres zutrifft, gelten nun folgende Fristen:
Unternehmen, die vor dem 21. März 2025 zur Geschäftstätigkeit in den USA registriert waren, müssen ihren BOI-Bericht spätestens 30 Tage nach dem 21. März 2025, also bis zum 20. April 2025, einreichen.
Unternehmen, die sich am oder nach dem 21. März 2025 registrieren, haben ab dem Tag der effektiven Registrierung 30 Kalendertage Zeit zur Einreichung ihres ersten BOI-Berichts.
Diese Regelung ist noch vorläufig und steht derzeit zur Kommentierung offen. FinCEN beabsichtigt, die Regel im Laufe des Jahres zu finalisieren. Gleichzeitig erwägt der US-Kongress, das Gesetz selbst anzupassen.
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