Zollrückerstattungen: Verfahren gestartet zur Rückerstattung von IEEPA-Zöllen
Mit dem Start der Rückerstattungen besteht nun Handlungsbedarf für Importeure
Wie in unserem Artikel vom 23. Februar 2026 berichtet, hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 20. Februar 2026 die auf dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) basierenden Zölle der Trump-Regierung für rechtswidrig erklärt. Das Urteil betraf ausschließlich die auf IEEPA gestützten Zölle; nicht betroffen waren branchenspezifische Zölle etwa auf Stahl, Aluminium oder Fahrzeuge, die auf anderer gesetzlicher Grundlage eingeführt worden waren. In der Folge führte President Trump einen globalen Zollsatz von 10 % auf Grundlage von Section 122 des Trade Act von 1974 ein.
Nach anfänglicher rechtlicher Unsicherheit über die Möglichkeit und das Verfahren für eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Zölle sind erste Fragen dazu nun geklärt, so dass sich der Fokus auf die praktische Rückabwicklung verlagert.
Die erste Phase des Rückerstattungsverfahrens hat am 20. April 2026 begonnen. Auslöser hierfür war eine Anordnung des U.S. Court of International Trade, folgend auf die Entscheidung des Supreme Court, mit der die US-Regierung verpflichtet wurde, unrechtmäßig erhobene Zölle zu erstatten.
Mit der Einführung des sogenannten CAPE-Systems (Consolidated Administration and Processing of Entries) hat die US-Zollbehörde CBP (U.S. Customs and Border Protection) begonnen, eines der größten Rückerstattungsprogramme in der Geschichte des US-Zollrechts umzusetzen.
Dieser Beitrag knüpft an unsere vorherige Analyse an und erläutert, wie das Rückerstattungsverfahren praktisch funktioniert und welche Maßnahmen Unternehmen jetzt ergreifen sollten.
Die rechtliche Lage bleibt jedoch in Bewegung. Am 7. Mai 2026 hat der U.S. Court of International Trade entschieden, dass der globale Zollsatz von 10 %, der im Februar 2026 eingeführt worden war, die Befugnisse des Präsidenten überschreitet. Die Entscheidung gilt derzeit nur für die jeweiligen Kläger, wurde vom U.S. Department of Justice angefochten und lässt die weitere Reichweite sowie die praktischen Auswirkungen derzeit offen.
Von der Rechtsfrage zur operativen Umsetzung
Wie in unserem vorherigen Beitrag herausgestellt, hatte der Supreme Court zwar die IEEPA-Zölle für unzulässig erklärt hat, jedoch keinen konkreten Mechanismus für Rückerstattungen vorgesehen. Zu jenem Zeitpunkt hing die Frage der Rückzahlung noch von weiteren Verfahren vor dem Court of International Trade (CIT) ab.
Die Frage, ob und wie Rückerstattungen zu erfolgen haben, ist inzwischen weitgehend geklärt.
Auf Grundlage einer entsprechenden Anordnung des Court of International Trade zur Rückerstattung erhobener Zölle hat die CBP das CAPE-Programm als zentrales administratives Verfahren eingeführt. Das Ausmaß des Programms ist erheblich:
• Über 330.000 betroffene Importeure,
• mehr als 53 Millionen Einfuhren, sowie
• rund 160 Milliarden US-Dollar potenziell erstattungsfähiger Zölle.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Zollrückerstattungsverfahren dient CAPE dazu, die Abwicklung zu zentralisieren und zu beschleunigen.
Wichtig ist dabei: Trotz dieses groß angelegten Programms erfolgen Rückerstattungen nicht automatisch – Unternehmen müssen aktiv CAPE-Erklärungen einreichen.
Was ist CAPE?
CAPE ist eine neue Funktion innerhalb des zentralen Web-Portals der US-Zollbehörde (sog. ACE-Portal). Diese Funktion wurde speziell für die Abwicklung von IEEPA-Rückerstattungen entwickelt.
Die wesentliche Neuerung liegt in der Bündelung: Anstatt Erstattungen für jede einzelne Einfuhr separat zu beantragen, können Unternehmen Sammelanträge stellen und Gesamtauszahlungen einschließlich Zinsen erhalten. Dies stellt eine deutliche Abweichung von bisherigen Verfahren dar und trägt dem erheblichen Volumen der Fälle Rechnung.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind ausschließlich:
der Importer of Record (IOR) oder
der jeweils beauftragte Customs Broker (Zollvertreter)
Nur diese Parteien können CAPE-Erklärungen einreichen. Rechtsanwälte oder sonstige Dritte sind zur Einreichung nicht berechtigt.
Unternehmen, die lediglich mittelbar durch die Zölle bzw. erhöhte Preise belastet wurden, können grundsätzlich keine direkten Ansprüche gegenüber der CBP geltend machen. Allerdings können sich vertragliche Ansprüche ergeben – ein Aspekt, der bereits in unserem vorherigen Beitrag angesprochen wurde. Zudem haben einige nachgelagerte Abnehmer bereits Sammelklagen gegen Unternehmen eingereicht mit der Begründung, dass erhaltene Rückerstattungen an Kunden weiterzugeben seien.
Ablauf des CAPE-Verfahrens
Auch wenn CAPE die Antragstellung vereinfacht, handelt es sich um ein strukturiertes administratives Verfahren. Der Ablauf lässt sich in drei Schritte unterteilen:
1. Vorbereitung
Unternehmen sollten sicherstellen, dass:
ein aktiver ACE-Portal-Zugang besteht,
eine gültige Bankverbindung für ACH-Zahlungen hinterlegt ist und
alle relevanten Einfuhrdaten zusammengestellt sind.
2. Einreichung der CAPE-Erklärung
Übermittlung per CSV-Datei im ACE-Portal.
Dabei sind ausschließlich die betroffenen Einfuhrvorgänge (Entry Numbers) anzugeben.
Mehrere Erklärungen sind möglich (bis zu 9.999 Einträge pro Erklärung).
Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich; fehlende oder fehlerhafte Einträge müssen über eine neue Erklärung eingereicht werden.
3. Verarbeitung und Auszahlung
Nach erfolgreicher Annahme:
entfernt die CBP die IEEPA-Zollpositionen aus den Einträgen,
werden die Einträge liquidiert oder reliquidiert,
erfolgen die Rückerstattungen gebündelt und ausschließlich elektronisch via ACH-Zahlung und
beträgt die voraussichtliche Bearbeitungszeit 60–90 Tage nach Annahme des Antrags.
Die aktuell laufende Phase 1 (seit 20. April 2026) ist auf noch nicht endgültig liquidierte Einfuhren sowie kürzlich liquidierte Einträge (bis zu 80 Tage alt) beschränkt. Komplexere Fallkonstellationen sollen in späteren Phasen berücksichtigt werden. Für Einträge in Phase 1 ist keine Klage vor dem Court of International Trade erforderlich.
Zu beachten ist außerdem, dass Rückerstattungen auf Ebene der einzelnen Einfuhr berechnet werden. Über- und Unterzahlungen innerhalb eines Eintrags werden miteinander verrechnet. Dies kann dazu führen, dass die tatsächlich ausgezahlten Beträge geringer ausfallen als erwartet oder zur Verrechnung mit bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber US-Behörden verwendet werden.
Steuerliche und vertragliche Auswirkungen
Wie bereits in unserem vorherigen Beitrag dargestellt, können Rückerstattungen erhebliche Auswirkungen haben u.a. auf:
Steuern (z. B. Erfassung als steuerpflichtiger Ertrag),
Rechnungslegung (Anpassungen früherer Perioden) sowie
Verrechnungspreise.
Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen ihre vertraglichen Regelungen und ihre Buchhaltung überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Preisgestaltung, Zollweitergabeklauseln und mögliche Rückerstattungsverpflichtungen gegenüber Kunden.
Fazit
Die Einführung von CAPE markiert einen Wendepunkt infolge der Entscheidung des Supreme Court zu den IEEPA-Zöllen. Aus einer primär rechtlichen Fragestellung ist nun eine operative und administrative Herausforderung geworden.
Für betroffene Unternehmen ist nun wichtig, folgende Schritte sehr zeitnah zu unternehmen:
• Identifikation aller relevanten Einfuhren,
• Sorgfältige und vollständige Antragstellung sowie
• Klärung von steuerlichen, buchhalterischen und vertraglichen Auswirkungen.
Angesichts der Komplexität und des Umfangs des Rückerstattungs-Programms CAPE ist ein frühzeitiges und koordiniertes Vorgehen entscheidend, um Rückerstattungen zu sichern und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
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