US-Supreme Court kippt einen Teil von Trumps Zöllen: Folgen für Unternehmen und mögliche Rückerstattungen

Zölle stehen im Zentrum der von Präsident Donald Trump nach Beginn seiner zweiten Amtszeit eingeleiteten Handelskonflikte. Diese haben internationale Lieferketten belastet und zu erheblicher wirtschaftlicher Unsicherheit geführt.

Auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) – eines US-Gesetzes aus dem Jahr 1977 – verhängte Präsident Trump umfassende Einfuhrzölle. Dazu gehörten 25 % auf die meisten Importe aus Kanada und Mexiko, 10 % auf Importe aus China sowie sogenannte „reziproke“ Zölle von mindestens 10 % auf nahezu alle Handelspartner, teilweise mit deutlich höheren Sätzen.

Die Entscheidung des Supreme Court

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat diese auf IEEPA gestützten Zölle am 20. Februar 2026 mit 6 zu 3 Stimmen für rechtswidrig erklärt. Nach Ansicht des Gerichts hat der Präsident mit diesen Maßnahmen seine gesetzlichen Befugnisse überschritten. Das Urteil betrifft ausschließlich die auf IEEPA gestützten Zölle.

Nicht betroffen sind branchenspezifische Zölle, etwa auf Stahl, Aluminium oder Fahrzeuge, die aus Gründen der „nationalen Sicherheit“ eingeführt wurden. Diese bleiben weiterhin in Kraft.

Wichtig ist zudem: Der Supreme Court hat nicht entschieden, ob bereits gezahlte IEEPA-Zölle zurückerstattet werden müssen.

Neue Zölle unter anderer Rechtsgrundlage

Unmittelbar nach dem Urteil kündigte Präsident Trump neue globale Zölle von 15 % auf Grundlage von Section 122 des Trade Act von 1974 an. Diese Regelung erlaubt befristete Zölle von bis zu 15 % für maximal 150 Tage. Die neuen Maßnahmen gelten zusätzlich zu bereits bestehenden sektoralen Zöllen.

Das Urteil bedeutet daher keine grundsätzliche Abkehr von der US-Zollpolitik. Es beschränkt lediglich die Nutzung eines bestimmten Gesetzes als Grundlage für weitreichende Zölle.

Rückerstattungen: Die zentrale offene Frage

Für viele Unternehmen ist die entscheidende Frage, ob gezahlte IEEPA-Zölle zurückerstattet werden. Die US-Zollbehörde (CBP) hat nach Angaben des Justizministeriums bis Dezember 2025 rund 129 Milliarden US-Dollar von mehr als 300.000 Importeuren vereinnahmt.

Der Supreme Court hat jedoch keinen Mechanismus für Rückerstattungen festgelegt. Die Frage liegt nun bei einem spezialisierten Bundesgericht für Zoll- und Handelsrecht, dem Court of International Trade (CIT). Während des Verfahrens erklärte das US-Justizministerium, dass im Falle einer endgültigen Rechtswidrigkeit Rückerstattungen an die Kläger erfolgen würden. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass sich die Frage der Erstattungen über Jahre hinziehen könne.

Derzeit gibt es keine automatische Rückzahlung.

Nach aktuellen gerichtlichen Hinweisen sollen mögliche Rückerstattungen über die regulären Verfahren der US-Zollbehörde abgewickelt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen voraussichtlich formelle Anträge stellen und umfassende Nachweise erbringen müssen. Erfahrungsgemäß sind solche Verfahren dokumentationsintensiv und zeitaufwendig.

Unternehmen sollten daher ihre Einfuhrdaten, Zollanmeldungen und Zahlungsnachweise sorgfältig prüfen und aufbereiten. Entscheidend wird weniger ein schnelles Gerichtsverfahren sein als eine saubere administrative Vorbereitung.

Handlungsbedarf für Importeure und Kunden

Importeure, die IEEPA-Zölle gezahlt haben, sollten prüfen lassen, ob Maßnahmen erforderlich sind, um mögliche Erstattungsansprüche zu sichern. Je nach Situation kann dies gerichtliche Schritte oder formelle Einsprüche gegenüber der Zollbehörde umfassen. Gleichzeitig sollten bestehende Liefer- und Preisvereinbarungen überprüft werden, insbesondere wenn Zollkosten an Kunden weitergegeben wurden.

Unternehmen, die nicht selbst als Importeure auftreten, sondern höhere Preise infolge der Zölle getragen haben, können in der Regel keine direkten Ansprüche gegenüber der US-Zollbehörde geltend machen. Sie sollten jedoch ihre Verträge prüfen und klären, ob vertragliche Anpassungs- oder Rückzahlungsansprüche bestehen.

Steuerliche Auswirkungen

Sollten Rückerstattungen erfolgen, können diese steuerliche und bilanzielle Konsequenzen haben. Bereits als Aufwand berücksichtigte Zölle könnten bei Rückzahlung zu steuerpflichtigen Erträgen führen. Auch Auswirkungen auf Verrechnungspreise, Konzernabrechnungen und die Rechnungslegung sind möglich.

Eine enge Abstimmung zwischen Zoll-, Steuer- und Finanzabteilungen bzw. -beratern ist daher empfehlenswert.

Fazit

Das Urteil des Supreme Court ist eine wichtige rechtliche Einschränkung der Nutzung von IEEPA für weitreichende Zölle. Es beendet jedoch nicht die US-Zollpolitik. Neue Zölle wurden bereits auf anderer gesetzlicher Grundlage eingeführt.

Ob und in welchem Umfang Unternehmen gezahlte IEEPA-Zölle zurückerhalten, ist derzeit offen und wird durch weitere Gerichts- und Verwaltungsverfahren geklärt werden. Für deutsche und europäische Unternehmen bleibt das US-Zollumfeld damit unsicher. Eine sorgfältige Prüfung möglicher Ansprüche und eine gute Vorbereitung auf administrative Verfahren sind daher entscheidend.

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